Anmeldung / Abmeldung Krippe

Anmeldung – Aufnahme – Kündigung – Versicherungsschutz

Aufnahmebedingungen:

Aufgenommen werden Säuglinge ab acht Wochen und Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, die in Buckenhof wohnhaft sind. Soweit Plätze vorhanden sind, werden die Kinder jeweils zum 01.09.  oder 01.01 des betreffenden Krippenjahres aufgenommen. Bei der Aufnahme ist dem Erziehungspersonal das ärztliche Untersuchungsheft des Kindes vorzulegen.

Anmeldung:

Kinder, die die Krippe besuchen möchten, werden terminlich, gemeinsam mit ihren Eltern zu einem Besuch ins Kinderhaus eingeladen. Hier besteht dann die Möglichkeit, die Einrichtung und das Team kennenzulernen, Einblick in die Arbeit und die ersten Fragen beantwortet zu bekommen. Voranmeldungen werden von der Krippenleitung,  der Kinderhausleitung bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin der VG Uttenreuth ausgehändigt. Die ausgefüllten Voranmeldungen werden in einer Vormerkliste erfasst. Nach der vorgegebenen Anmeldezeit (März/April) werden die Eltern schriftlich benachrichtigt, ob ihr Kind einen Platz erhalten hat. Daraufhin erfolgt eine Einladung zu einem Einführungselternabend, an dem dann auch alle Formalitäten erledigt werden können. Hauptthema dieses Elternabends ist die Arbeit der Kinderkrippe und die Kinderkrippenordnung.

Abmeldung und Kündigung:

Bei Austritt des Kindes aus der Krippe muss der Leitung mindestens vier Wochen vor Monatsbeginn eine schriftliche Kündigung zugestellt werden. Die Abmeldung während des Krippenjahres ist nur aus zwingenden Gründen (z.B. Wegzug aus dem Einzugsgebiet des Krippe) und in begründeten Fällen möglich.

Kündigung durch den Träger:

Missachten Eltern bzw. Erziehungsberechtigte wiederholt und schwerwiegend die Kinderhausordnung, sind der Träger und das Erziehungspersonal berechtigt, das Kind vom weiteren Besuch des Krippe auszuschließen. Der Ausschluss ist den Eltern mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekannt zugeben.

Versicherungsschutz:

Die Kinder sind während des Kinderhausaufenthaltes in der gesetzlichen Unfallversicherung §539 Abs. 1 Nr. 14 RVO  versichert.

 

Kleinkindgruppe Chamäleon siehe unter Anmeldung/ Abmeldung Bereich Kindergarten