Anmeldung / Abmeldung Hort

Anmeldung – Aufnahme – Kündigung – Versicherungsschutz

Aufnahmebedingungen:

Aufgenommen werden Kinder, die in Buckenhof wohnhaft sind und die erste Klasse besuchen. Soweit Plätze vorhanden sind, werden die Kinder jeweils zum 01.09. und 01.01. des betreffenden Kinderhausjahres aufgenommen.

Anmeldung:

Kinder, die den Hort besuchen wollen, werden terminlich, gemeinsam mit ihren Eltern zu einem Besuch ins Kinderhaus eingeladen. Hier besteht dann die Möglichkeit, die Einrichtung und das Team kennenzulernen, Einblick in die Arbeit und die ersten Fragen beantwortet zu bekommen. Voranmeldungen werden von der Hortleitung, der Kinderhausleitung bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin der VG Uttenreuth ausgehändigt. Die ausgefüllten Voranmeldungen werden in einer Vormerkliste erfasst. Die Reihenfolge der Aufnahme erfolgt nach verschiedenen Kriterien, wie z.B. alleinerziehend oder Berufstätigkeit beider Elternteile des Kindes. Nach der vorgegebenen Anmeldezeit (März/April) werden die Eltern schriftlich benachrichtigt, ob ihr Kind einen Hortplatz erhalten hat. Daraufhin erfolgt eine Einladung zu einem Einführungselternabend, an dem dann auch alle Formalitäten erledigt werden können.

Abmeldung und Kündigung:

Bei Austritt des Kindes aus dem Hort muss der Leitung mindestens vier Wochen vor Monatsbeginn eine schriftliche Kündigung  zugestellt werden. Die Abmeldung während des Hortjahres ist nur aus zwingenden Gründen (z.B. Wegzug aus dem Einzugsgebiet des Hortes oder Schulwechsel) und in begründeten Fällen möglich.

Kündigung durch den Träger:

Missachten Eltern bzw. Erziehungsberechtigte wiederholt und schwerwiegend die Kinderhausordnung, sind der Träger und das Erziehungspersonal berechtigt, das Kind vom weiteren Besuch des Hortes auszuschließen. Der Ausschluss ist den Eltern mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekannt zugeben.

Versicherungsschutz:

Die Kinder sind während des Kinderhausaufenthaltes in der gesetzlichen Unfallversicherung §539 Abs. 1 Nr. 14 RVO  versichert.