Elternbeirat

Informationen vom Elternbeirat

Liebe Eltern, falls Ihr Fragen, Wünsche oder Anregungen rund um den EB habt, könnt Ihr Euch gerne an uns wenden!

Der Elternbeirat ist erreichbar unter: eb.gras@gmx.de

Weitere aktuelle Informationen findet ihr in unserem Elternbeiratsportal (passwortgeschützt).

Aufgaben

Der Elternbeirat fungiert als Ansprechpartner und Vermittler sowohl für die Eltern als auch für das Team und hält Kontakt zur Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth. Es sollte aber immer erst das direkte Gespräch zwischen Eltern und Bezugsperson des Kindes gesucht werden.
Aufgaben des für 1 Jahr gewählten Elternbeirates sind in Zusammenarbeit mit dem Team die Planung, Organisation und Durchführung der Kinderhausveranstaltungen wie Laternenumzug, Weihnachtsmarkt, Basar (Frühjahrs- und Herbstbasar in geraden Kalenderjahren, in ungeraden durch das Kinderhaus Fohlenkoppel), Sommerfest sowie Bastel- und Themenabende.

Der Kinderhaus-Elternbeirat soll die Zusammenarbeit zwischen dem Träger (Gemeinde Buckenhof), dem Kinderhaus, den Eltern und der Grundschule fördern. Der Elternbeirat wird vom Träger und der Kinderhausleitung informiert und gehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden.

Der Elternbeirat berät insbesondere über

  • die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge
  • die Jahresplanung
  • den Umfang der Personalausstattung
  • die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen
    für die Erziehungsberechtigten
  • die Öffnungs- und Schließzeiten des Kinderhauses

Wahl

Als Mitglieder des Elternbeirates sind jedes Jahr Elternvertreter und deren Stellvertreter zu wählen, die idealerweise aus den drei Bereichen Krippe, Kindergarten und Hort stammen. Die Wahl wird durch persönliche Stimmabgabe mittels eines Stimmzettels vorgenommen. Jede Familie erhält für jedes seiner das Kinderhaus besuchenden Kinder einen Stimmzettel.

Stimmberechtigt sind nur die bei der Wahl Anwesenden.

Man kann sich selbst oder andere zur Wahl vorschlagen. Eine entsprechende Liste wird rechtzeitig im Kinderhaus ausgehängt. Auch nach Beginn der Wahlversammlung, jedoch vor Durchführung der Wahl können wählbare Personen vorgeschlagen werden.
Gewählt werden können auch bei der Wahl Nicht-Anwesende sofern ihre Zustimmung zum Wahlvorschlag vorliegt.