Anmeldung / Abmeldung Hort

Anmeldung – Aufnahme – Kündigung – Versicherungsschutz

Aufnahmebedingungen:

Aufgenommen werden Kinder, die in Buckenhof wohnhaft sind und die erste Klasse besuchen. Soweit Plätze vorhanden sind, werden die Kinder jeweils zum 01.09. und 01.01. des betreffenden Kinderhausjahres aufgenommen.

Anmeldung:

Eltern, deren Kinder den Hort besuchen wollen, achten bitte auf die Einladung zum Kennenlernnachmittag im gemeindlichen Mitteilungsblatt. Hier besteht dann die Möglichkeit, die Einrichtung und das Team kennenzulernen, Einblick in die Arbeit und die ersten Fragen beantwortet zu bekommen. Wir empfehlen auch sich über die Möglichkeit der Mittagsbetreuung oder Ganztagesklassen an der Adalbert-Stifter-Grundschule zu informieren. Anmeldungen für unser Kinderhaus tätigen sie bitte ausschließlich online über: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vguttenreuth/bsp_kita_anmeldung/#/. Einige Wochen nach der vorgegebenen Anmeldezeit (bis Ende Februar) werden die Eltern schriftlich benachrichtigt, ob ihr Kind einen Hortplatz erhalten hat. Sie erhalten dann zeitnah die Vertragsunterlagen.

Abmeldung und Kündigung:

Bei Austritt des Kindes aus dem Hort muss der Leitung mindestens vier Wochen vor Monatsbeginn eine schriftliche Kündigung  zugestellt werden. Die Abmeldung während des Hortjahres ist nur aus zwingenden Gründen (z.B. Wegzug aus dem Einzugsgebiet des Hortes oder Schulwechsel) und in begründeten Fällen möglich.

Kündigung durch den Träger:

Missachten Eltern bzw. Erziehungsberechtigte wiederholt und schwerwiegend die Kinderhausordnung, sind der Träger und das Erziehungspersonal berechtigt, das Kind vom weiteren Besuch des Hortes auszuschließen. Der Ausschluss ist den Eltern mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekannt zugeben.

Versicherungsschutz:

Die Kinder sind während des Kinderhausaufenthaltes in der gesetzlichen Unfallversicherung §539 Abs. 1 Nr. 14 RVO  versichert.